Taufe im katholischen Verständnis

Bedeutung
Durch das Sakrament der Taufe wird ein Mensch zum Kind Gottes und somit Teil der Glaubensgemeinschaft der Christen: der Kirche.

Das Eintauchen in Wasser – oder auch das Übergießen des Kopfes mit Wasser – versinnbildlicht den Tod, die Reinigung sowie die Wiedergeburt und Erneuerung.

Durch die Taufe werden die Erbsünde und alle persönlichen Sünden vergeben. Ein neues Leben in der Gemeinschaft mit Jesus Christus und mit allen, die an ihn glauben, beginnt.

Die Taufe ist Voraussetzung, um weitere Sakramente empfangen zu können. Sie zählt neben Eucharistie und Firmung zu den Einführungssakramenten.
Voraussetzungen

Der eigentlichen Taufe geht das Taufgespräch mit einem Pfarrer oder Diakon voraus. Je nach Pfarrei werden mehrere Taufgespräche angeboten. Sie dienen der Vorbereitung der Taufe. Die Eltern haben dabei die Möglichkeit, die Tauffeierlichkeiten persönlich mitzugestalten – beispielsweise durch die Auswahl der Lieder. Zudem können Sie Fragen zum Thema stellen.


Formales
Um Ihr Kind zur Taufe anzumelden, wenden Sie sich an das Pfarrbüro Ihrer Gemeinde. Dabei sind folgende Unterlagen notwendig:

* Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts des Täuflings)
* Stammbuch

In manchen Pfarreien gibt es feste Termine – häufig ein bestimmter Sonntagnachmittag im Monat, an denen gemeinsame Tauffeiern für angemeldete Kinder stattfinden.

Bei der Anmeldung zur Taufe sollten Sie wissen, wer Pate des Taufkindes wird, da dessen persönliche Daten neben jenen der Eltern erfasst werden.

Für die Taufe notwendig sind ein weißes Taufkleid für das Kind sowie eine Taufkerze.

Hinweis zur Patenschaft bzw. Patenamt
Voraussetzung für das Patenamt in der katholischen Kirche ist, dass der Pate, vom Täufling, dessen Eltern oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer dazu bestimmt wird. Zudem muss er Mitglied der katholischen Kirche sein und geeignet sein, diesen Dienst zu leisten. Die Patin / der Pate muss das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden (Codex Iuris Canonici, Canon 874). Es gibt also nur einen Taufpaten, aber beliebig viele Taufzeugen.

Der Begriff "Pate" kommt vom lateinischen lateinischen patrinus,"Mit-Vater" Ursprünglich waren die Aufgaben des Taufpaten eine Bürgschaft für die Glaubwürdigkeit eines erwachsenen Taufbewerbers abzulegen und die Taufe zu bezeugen. Durch die Einführung der Kindertaufe traten diese Aufgaben in den Hintergrund. Im Todesfall der Eltern bekamen die Paten bis ins 19. Jahrhundert die Sorgepflicht für den Täufling.

Heute bekennt der Taufpate / die Taufpatin - gemeinsam mit den Eltern und stellvertretend für den Täufling - das Glaubensbekenntnis. Er verpflichtet sich, mitzuhelfen, dass der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten erfüllt. Viele Paten bemühen sich, zu ihrem Patenkind eine persönliche Beziehung aufzubauen und dem Patenkind ein leben lang als Gesprächspartner zur Seite zu stehen.

http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm

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