Förderfonds: Netz des Lebens in Gottes Schöpfung

Viele Tier- und Pflanzenarten sind vom Aussterben bedroht. Um einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt auf kircheneigenen Grundstücken zu leisten, stellt das Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung im Jahr 2019 Fördermittel für Einrischtungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau bereit.

Die Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten ist eine der essentiellen Lebensgrundlagen des Menschen. In den letzten Jahren sank die Biodiversität weltweit und auch in Deutschland sehr stark. Viele Arten sind vom Aussterben bedroht. Die großen Verluste z.B. an Insekten beeinträchtigen die Bestäubung sowie die Futtergrundlage für Vögel.
Deshalb stellt das ZGV einen Förderfonds bereit. Damit will es evangelische Einrichtungen und Kirchengemeinden in ihrem Bemühen unterstützen, Lebensräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu schaffen.

Und so geht es:
- Kontakt mit Dr. Maren Heincke vom Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung aufnehmen und Ideen besprechen:
Dr. Maren Heincke, Referentin für den ländlichen Raum im ZGV
Tel.: 06131 2874447
Fax: 06131 2874411
E-Mail: m.heincke@zgv.info
- Kurzskizze ans ZGV mailen und Bestätigung abwarten
- Loslegen und Fotos schießen
- Gesamtrechnung mit EKHN-Kontoangaben samt eingescannten Kopien der Rechnungen/ Kassenbelege sowie durchs ZGV verwendbare Fotos und Kurzberichte zwecks Dokumentation fristgerecht mailen

Was kann gefördert werden?
Gefördert werden können beispielsweise die Anlage von Blumenwiesen, Nistkästen, Fledermauskästen, Insektenhotels oder Markierungen gegen Vogelschlag an großen Glasscheiben, aber auch die Anpflanzung von vogel- oder insektenfreundlichen Sträuchern, Stauden und Kräutern oder Projekte aus dem Bereich "Lebensraum Kirchturm".

Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich EKHN-Kirchengemeinden, EKHN-Kitas und sonstige Einrichtungen/Verbände der EKHN
... vielleicht eine Anregung für andere Landeskirchen etc.?!

Bis wann können Anträge gestellt werden?
Die Antragsstellung kann bis zum 31.10.2019 jederzeit erfolgen. Bis zum 15.11.2019 muss die Rechnung samt Kopien der Kassenbelege im ZGV vorliegen.

Quelle & weitere Informationen hier.

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