Rehabilitation der als Hexen verurteilten Frauen

Eine rechtliche und theologische Rehabilitation der unschuldig hingerichteten Opfer der Hexenprozesse ist ein überfälliger Akt im Geist der Erinnerung und Versöhnung.

Aus heutiger Sicht sind die wegen Hexerei verurteilten Frauen und Männer im Sinne der Anklage für unschuldig zu erklären. In Zeiten der modernen Naturwissenschaften ist jedem einsichtig, dass ein Mensch nicht auf einem Besenstiel zum Hexensabbat fliegen oder mit Zauberei Wetterkatastrophen oder Krankheiten bewirken kann.

Die Stadt Hofheim a.T. hat am 3.11.10 eine Rehabilitation der als Hexen verurteilten Frauen aus Hofheim beschlossen.
Damit folgt sie der Stadt Eschwege/ Hessen, die als erste Stadt in Deutschland eine Rehabilitation der als Hexen hingerichteten Frauen verabschiedet hat unter Mitwirkung der Synode des evangelischen Kirchenkreises mit einer ausführlichen Stellungnahme.

Die Beschlüsse im Wortlaut finden sich hier:
- Stadtverordnetenversammlung_Hofheim_a.T.
- Stellungnahme_der Kreissynode

Weitere Informationen auf den Webseiten von Hartmut Hegeler www.anton-praetorius.de.

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