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Bei dem "Wiedereintritt" handelt es sich nach evangelischem Verständnis eigentlich um eine Wiederaufnahme. In dieser Unterscheidung kommt zum Ausdruck, dass bei einer Aufnahme der Aufnehmende (hier die Kirche) mitentscheidet und die Rechtshandlung nicht allein vom Willen des Eintretenden abhängt. Bei dem Gespräch geht es um ein Kennenlernen und um die Gründe für den Austritt bzw. Wiedereintritt.
Bei dem Wiedereintritt in die Katholische Kirche steht das Gespräch mit dem Pfarrer/Priester im Vordergrund. Nach Gesprächen des Kennenlernens und auch über die Gründe des Wiedereintritts stellt der Geistliche den Kandidaten für den Wiedereintritt dem Bischof vor - meist über einen Brief - und bittet um die Wiederaufnahme in die Kirche.
Broschüre zum Wiedereintritt in die Evangelische Kirche hier [265 KB]
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