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Vor der Trauung sollten die beiden Wohnortpfarrämter verständigt werden. Empfohlen wird ein Gespräch mit beiden zuständigen Geistlichen.
Die römisch-katholische und die orthodoxe Kirche bestimmen, dass ihre Gläubigen in der Regel nach katholischem bzw. orthodoxem Ritus heiraten. In der orthodoxen Kirche sind Ausnahmen möglich. Für Katholiken sind Ausnahmen von der Formpflicht (Heirat vor einem katholischen Geistlichen und zwei Zeugen) mit Dispens vom Bischof möglich.
Alle anderen Kirchen erwarten die Trauung im jeweils eigenen Ritus,
lassen aber Ausnahmen zu.
Die armenisch-apostolische Kirche spendet der Braut/dem Bräutigam vor der Eheschließung das Sakrament der Firmung, wenn sie/er einer reformatorischen Kirche angehört.
In der Regel ist der Pfarrer/die Pfarrerin der Traukirche für die Trauung zuständig; ggf. kann eine Pfarrerin/ein Pfarrer der anderen Konfession mitwirken.
In der römisch-katholischen und in der orthodoxen Kirche sind Trauzeugen vorgeschrieben, die in manchen orthodoxen Kirchen Paten heißen. Wenigstens ein Trauzeuge sollte jeweils der Konfession des katholischen bzw. orthodoxen Partners angehören. In den anderen Kirchen sind Trauzeugen üblich, aber nicht vorgeschrieben; auch die versammelte Gemeinde bezeugt die Trauung
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