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Müssen Ehepartner von evangelischen Geistlichen einer Kirche angehören? Darüber wird derzeit in den Landeskirchen diskutiert. Anlass ist die Entlassung der Vikarin Carmen Häcker durch die württembergische Landeskirche. Die Theologin hatte im August einen aus Bangladesch stammenden Muslim geheiratet. Dies steht im Widerspruch zum württembergischen Pfarrergesetz, wonach ein evangelischer Geistlicher keinen nicht-christlichen Ehepartner haben darf.
In Ausnahmefällen wird die Mitgliedschaft in einer Kirche anerkannt, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehört. Die Landeskirche begründet diese Bestimmung damit, dass das Ehepaar eine gemeinsame geistliche Basis brauche, um den Belastungen des Pfarrdienstes standhalten zu können. Die Erfahrung zeige, dass gemischt-religiöse Pfarrerehen überfordert seien. Die Vikarin hat gegen die Entlassung Beschwerde beim kirchlichen Verwaltungsgericht eingelegt.
Nur Sachsen würde eine Entlassung aussprechen
Eine Umfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea unter den 22 Landeskirchen ergab: Lediglich die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens würde in einem vergleichbaren Fall eine Entlassung aussprechen. Obwohl alle Fälle einer Einzelprüfung bedürften, sei „gerade bei religionsverschiedenen Partnerschaften, wie in dem Beispiel, von einer ähnlichen Vorgehensweise auszugehen“, sagte der Pressesprecher der Kirche, Matthias Oelke (Dresden). Grundsätzlich entscheiden die Landeskirchen bei religionsverschiedenen Ehen von Geistlichen im Einzelfall.
EKD-Pfarrerdienstgesetz erlaubt Ausnahmen
Nach dem von der EKD-Synode 2010 beschlossenen Pfarrdienstgesetz soll der Partner oder die Partnerin eines Geistlichen evangelisch sein bzw. einer Kirche angehören, die Mitglied der ACK ist. Im Einzelfall kann die jeweilige Landeskirche jedoch von dieser Pflicht befreien. Voraussetzung dafür ist, dass die Ehe in einem evangelischen Gottesdienst geschlossen wird, der Partner zusagt, den Pfarrdienst angemessen zu unterstützen und dass die Kinder evangelisch erzogen werden. Dies wird in der Regel durch Gespräche mit den Betroffenen geklärt.
Evangelisch-reformierte Kirche: Glaubwürdige Amtsführung reicht
Die Evangelisch-reformierte Kirche hält nichts von detaillierten Vorschriften über die Konfessions- oder Religionszugehörigkeit der Ehepartner von Geistlichen. Deshalb sei der Paragraph 39.2 im Pfarrdienstgesetz, der dies regelt, verzichtbar. Der Passus über die Ordination enthalte bereits die Verpflichtung, dass sich Pfarrerinnen und Pfarrer in ihrer Amts- und Lebensführung so zu verhalten haben, dass die glaubwürdige Amtsausübung nicht gefährdet sei. Eheangelegenheiten seien nur dann von Belang, wenn sie die Wahrnehmung des Dienstes beeinträchtigen.
Hessen-Nassau: Zwei Pfarrerinnen mit Muslimen verheiratet
Ausnahmegenehmigungen für religionsverschiedene Ehen gibt es beispielsweise in der hessen-nassauischen Kirche. Dort ist eine Pfarrerin mit einem Juden und zwei mit Muslimen verheiratet. Auch nach Angaben der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gibt es dort vereinzelt Ehen von Geistlichen mit einem nicht-christlichen Partner.
Handreichung für christlich-muslimische Ehen geplant
Die evangelische Landeskirche in Bayern will eine Handreichung für christlich-muslimische Ehen herausgeben. Dies wurde am Rande der Herbsttagung der Landessynode in Rosenheim bekannt. Nach seiner Vorstellung soll die evangelische Kirche sich als Teil der Gesellschaft verstehen, auch der modernen, pluralistischen Gesellschaft und diese tatkräftig mitgestalten - nach ethischen Maßstäben.
Was die Bibel sagt
Gemäß dem 1. Korinther-Brief (7,39) soll eine Ehe „in Verbindung mit dem Herrn“ geschlossen werden. In 2. Korinther 6,14 heißt es: „Lasst euch nicht mit Ungläubigen in das gleiche Joch spannen.“ Allerdings kennt die Bibel auch Ausnahmen. Laut 1. Korinther 7,12-16 soll ein Verheirateter, der gerade Christ geworden ist, bei seinem Ehepartner bleiben.
Quelle: idea (November 2011)
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