Gibt es Urheberschutz für Kirchengebäude?

Gibt es einen Urheberschutz für die Ausgestaltung von Kirchengebäuden? Darüber ist in Heilbronn ein Rechtsstreit entbrannt. Vor dem Landgericht klagt der Enkel des Glasmalers Charles Crodel (1894-1973) gegen die Evangelische Gesamtkirchengemeinde, die in der Kilianskirche elf leere Fenster durch moderne farbige Glaskunstfenster ersetzen will.

Damit werde das Gesamtkunstwerk der nach dem Zweiten Weltkrieg wiedererrichteten Kirche zerstört, argumentiert Crodels Nachfahre, der Kunsthistoriker Cornelius Steckner (Köln). Er beruft sich auf den Urheberschutz, der 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers dauere. Dagegen ist Dekan Otto Friedrich, der Ansicht, dass die Kirche berechtigt sei, Teile des Gebäudes jederzeit und insbesondere bereits vor dem Jahr 2043 zu verändern. Diese Auffassung werde durch zwei Gutachten gestützt. Die neuen Fenster seien eine Bereicherung der bisherigen Ausgestaltung. Sie lüden Besucher zur Meditation ein, sagte Friedrich der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Die Kilianskirche sei bereits in den vergangenen Jahren in der künstlerischen Ausgestaltung ständig weiterentwickelt worden. Sämtliche Gremien hätten für die Erneuerung der Fenster gestimmt, und auch die Baugenehmigung sei erteilt worden. Die Kosten von rund 800.000 Euro finanziere ein Förderverein.

Einen ersten Verhandlungstermin hat das Landgericht für den 6. Juni 2013 angesetzt. Man darf auf das Urteil gespannt sein.

Quelle: idea (April 2013)



(C) Alle Rechte vorbehalten.

Diese Seite drucken