Grethlein, C.: Evangelisches Kirchenrecht |
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Evangelisches Kirchenrecht verdankt sich grundlegend der reformatorischen Kritik am kanonischen Recht. Es gewann aber erst nach dem Ende des landesherrlichen Kirchenregiments in einem längeren, regional und konfessionell unterschiedlich verlaufenden Prozess eigene Gestalt. Es entstanden Kirchenverfassungen, Verwaltungsstrukturen, Lebensordnungen, Dienst- und Arbeitsrecht sowie kirchliche Gerichte. Sie werden jeweils an typischen Beispielen vorgestellt und in ihrem theologischen und rechtlichen Gehalt erläutert. |
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