Hallermann: Lebendige Kirche in neuen Strukturen |
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„Lebendige Kirche in neuen Strukturen“ – das mag auf den ersten Blick als widersprüchlich erscheinen, gilt doch für viele jede Struktur und damit verbunden jede rechtliche Ordnung als Begrenzung oder Verhinderung von Lebendigkeit und Entwicklung. Das Kirchenrecht will bewusst die Herausforderungen und Chancen aufgreifen, die mit den neuen pastoralen Strukturen verbunden sind: Es eröffnet und sichert Räume der Entfaltung und Entwicklung, die in der pastoralen Praxis weitgehend ignoriert werden. Grundlegend ist das gemeinsame Priestertum aller Gläubigen, dessen Förderung und Entfaltung eine rechtliche Absicherung benötigt, um sich gegen das verbreitete Delegationsmodell durchsetzen zu können, das die Eigenverantwortung der Gläubigen für die Lebendigkeit der Kirche schlichtweg ignoriert. |
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