Catholica-Beauftragter der VELKD fordert theologische Auseinandersetzung mit der römisch-katholischen Kirche
Zur theologischen Auseinandersetzung mit der römisch-katholischen Kirche um den Ablass hat der Catholica-Beauftragte der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber (Wolfenbüttel), aufgefordert. In einem Beitrag in den am 30. September erscheinenden „VELKD-Informationen“ schreibt Weber, es bleibe „rätselhaft“, wieso zu Beginn des Paulusjahres der Vatikan wieder auf die Möglichkeit verweise, einen „vollkommenen Ablass“ zu gewinnen. Martin Luthers Kritik am Ablasswesen, die am 31. Oktober 1517 in seinen 95 Thesen zum Ausdruck kam, beschreibe das Zentrum seiner reformatorischen Erkenntnis: In Christus schenke Gott den Menschen Gerechtigkeit umsonst. „Sie kann nicht käuflich durch den Ablass erworben werden.“ Ehrlicherweise, so der Catholica-Beauftragte, müsse man darauf verweisen, dass die modernen Ablässe sich nur auf Sündenstrafen beziehen und Vergebung der Sünde durch Reue und den Empfang des Bußsakramentes voraussetzen. Kein Katholik müsse Ablässe gewinnen. Auch seien sie nicht heilsnotwendig. Seit den grundlegenden Studien von Karl Rahner hierzu sei klar, dass es beim Ablass um eine Form der Frömmigkeit gehe, die dem von seiner Sünde los gesprochenen Menschen helfen möchte, die Folgen seines sündigen Handelns aufzuarbeiten. Der Ablass, das habe man zwischenzeitlich gelernt, sei ein Element katholischer Frömmigkeit. „Dennoch erweckt der Begriff und die mit ihm verbundenen kirchenrechtlichen Aspekte, die nach wie vor in den Lehrbüchern der Dogmatik auftauchen, Assoziationen gerade bei Lutheranern, die einer um Empathie bemühten Ökumene nicht dienlich sind“, Landesbischof Weber wörtlich.
Hannover, 30. September 2008
Quelle: EKD Der Text „Ablass und kein Ende? - Warum die theologische Auseinandersetzung geführt werden muss“ als pdf-Datei
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Der Papst kann einen Ablass für die gesamte Kirche erlassen – so geschehen etwa im Jubiläumsjahr 2000. |
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Besonders große Bedeutung besitzen bis heute der Allerseelenablass oder der Portiunkulaablass. Bei beiden handelt es sich um vollkommene Ablässe. |
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Auch zu bestimmten Anlässen, oft an die Teilnahme an Pilgerfahrten oder bestimmte Bußübungen geknüpft (und wie immer erst nach Empfang des Sakraments der Versöhnung, also der Beichte), kann ein vollkommener Ablass gewährt werden: so bei den Römischen Jubiläen, dem Heiligen Compostelanischen Jahr, beim 20. Weltjugendtag in Köln oder zum 150. Jahrestag der Marienerscheinungen in Lourdes im Jahr 2008. |
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Auch mit dem Segen Urbi et Orbi ist nach katholischer Lehre allen, die ihn hören oder sehen und die guten Willens sind, ein vollkommener Ablass ihrer Sündenstrafe gewährt. War zunächst für diesen Empfang die Anwesenheit auf dem Platz oder in Sichtweite des Spenders notwendig, so kann der Segen seit 1967 auch über Radio, seit 1985 über das Fernsehen und seit 1995 sogar über das Internet gültig empfangen werden. |
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