FÖRDERANTRAG: KIRCHLICHE KULTURARBEIT

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Die kirchliche Kulturarbeit wird aus dem Fonds kirchlicher Kulturarbeit der hannoverschen Landeskirche und der Hanns-Lilje-Stiftung wieder in besonderer Weise gefördert.

Bewerben können sich Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen. Jeweils können bis zu 8.000 Euro bis zum 31. August 2024 beantragt werden:

Unterstützt werden Kulturkirchen-Projekte, die zeitgenössische Kunst und Kultur mit Kirche und Theologie in einen Dialog bringen und in die Gesellschaft ausstrahlen. Dazu sollen sie zusammen mit nichtkirchlichen Kulturträgern und Kulturschaffenden entwickelt werden. Gefördert werden in der Regel zwölf Vorhaben, einschließlich der Kosten für Personal und Infrastruktur. Eigenmittel sind nicht erforderlich.  

Weitere Informationen:
https://www.kultur-kirche.de/


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