Kath. Kirche: Privatleben kein Entlassungsgrund |
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Im Juni 2022 haben die katholischen Bischöfe einen Entwurf zur Reform der "Grundordnung" des kirchlichen Dienstes vorgelegt. Darin soll die private Lebensgestaltung kirchlicher Mitarbeiter zukünftig kein Grund mehr für eine Entlassung sein. Mitarbeiter der katholischen Kirche, die in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben oder nach einer Scheidung wieder heiraten, sollen nicht mehr Angst um ihren Job haben. Das Arbeitsrecht soll nun reformiert werden. Mit dem Entwurf für die Änderungen haben die deutschen katholischen Bischöfe einen Reformschritt gewagt: |
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