Zum Papst kann nach dem Kirchenrecht jeder getaufte männliche Katholik gewählt werden; es gibt keine näheren Bestimmungen. Allerdings war der letzte nicht als Kardinal gewählte Papst Urban VI. im 14. Jahrhundert.
Der Papst wird im Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle, die jünger als 80 sind, auf Lebenszeit gewählt. Das Konklave wird jeweils in der Sixtinischen Kapelle gehalten. 1996 wurde mit der Konstitution Universi Dominici Gregis die früher geforderte Zweidrittelmehrheit plus eine Stimme ab dem 30. erfolglosen Wahlgang durch eine absolute Mehrheit ersetzt. Nach (römisch-katholischem) kirchlichem Recht ist der Papst, wie alle Bischöfe, immer ein Mann.
Ob es die in verschiedenen Überlieferungen erwähnte Päpstin Johanna tatsächlich gegeben hat, ist historisch nicht gesichert.
In einem Konklave wählen die dazu berechtigten Kardinäle der römisch-katholischen Kirche einen neuen Papst, der zugleich Bischof von Rom ist. Die Wahl eines neuen Papstes wird notwendig, wenn das vorherige Oberhaupt der katholischen Kirche gestorben oder von seinem Amt zurückgetreten ist. Der Rücktritt eines Papstes ist jedoch seit 1409 nicht mehr erfolgt.
Das Wort Konklave bezeichnet sowohl den Raum, in dem die Papstwahl stattfindet, als auch die Zusammenkunft der wahlberechtigten Kardinäle selbst. Es leitet sich von der lateinischen Bezeichnung „cum clave“ her - zu deutsch: "mit dem Schlüssel" und geht auf die seit dem Zweiten Konzil von Lyon im Jahre 1274 geübte Wahlpraxis zurück. Danach werden die Wähler so lange im Konklave eingeschlossen, bis sie sich auf einen Kandidaten geeinigt haben. Heute dient die Sixtinische Kapelle im Vatikan als Sitzungsort des Konklaves.
Das Verfahren der Papstwahl beruht auf jahrhundertealten Kirchengesetzen und Traditionen. Die Zahl der Wahlberechtigten ist seit 1059 auf die Kardinäle, beschränkt. Zuvor nahmen auch die römischen Kirchenvertreter und - per Akklamation auch das Volk von Rom an der Wahl teil. Nur die Päpste selbst sind berechtigt, die genauen Regeln des Konklave zu ändern. Nicht erlaubt ist es ihnen dagegen, ihren Nachfolger selbst zu bestimmen. Ein Papst wird gewählt vom Kardinalskollegium binnen einiger Wochen nach dem Ableben seines Amtsvorgängers. Die Kardinäle (von "cardo", lateinisch für "Dreh-" oder "Angelpunkt") werden vom Papst berufen. Zur Papstwahl versammeln sich die unter 80-jährigen in einem Konklave (lateinisch "cum": "mit" und "clavis": "Schlüssel", also "verschließbarer Raum"), und sind durch Eid verpflichtet, die Wahl geheim zu halten. Den Kardinälen ist es so lange untersagt, das Konklave zu verlassen oder mit Außenstehenden zu kommunizieren, bis ein Papst gewählt ist. Nach diesem Verfahren, das im 11. Jahrhundert eingeführt wurde, kann theoretisch jeder getaufte männliche Christ zum Papst gewählt werden, und bis ins Spätmittelalter war es nicht ungewöhnlich, auch Personen zum Papst zu wählen, die noch nicht die Priesterweihe empfangen hatten. Erst seit dem 16. Jahrhundert wählten die Kardinäle ausschließlich Kandidaten aus ihren eigenen Reihen.
Die derzeit gültige Regelung hat Papst Johannes Paul II. am 22. Februar 1996 in der Apostolischen Konstitution über die Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom (Universi Dominici Gregis) festgelegt.
Der offizielle Titel des Papstes lautet: "Bischof von Rom, Statthalter Jesu Christi, Nachfolger des Apostelfürsten Petrus, das Oberhaupt der weltumspannenden (griechisch: "kath - olischen") Kirche, Patriarch des Abendlandes, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der Kirchenprovinz Rom und Souverän des Staates "Vatikanstadt", er trägt auch die Titel "Heiliger Vater", "Servus Servorum" - "Diener der Diener", "Summus Pontifex" - "Oberster Brückenbauer" und "Pontifex maximus" - "größter Brückenbauer". Seit dem 11. Jahrhundert nimmt der Amtsinhaber einen Papst-Namen an.
Der Begriff Papst ist abgleitet von "papa", ursprünglich verwendet für Äbte, Bischöfe und Patriarchen; er wurde im Westen dann für den Bischof von Rom reserviert. Der Ehrentitel und die Anrede lautet "Heiliger Vater". Amt und Institution des Oberhauptes der katholischen Kirche sind in Rom seit dem 4. Jahrhundert bezeugt. Mit dem "Dictatus papae" von 1075 hat Papst Gregor VII. den Titel für den Bischof von Rom und somit für das Oberhaupt der katholischen Kirche festgelegt. Seitdem legt der Amtsinhaber seinen bürgerlichen Namen zugunsten eines eigenen Papstnamens ab. Auch der Patriarch von Alexandria trägt den Titel Papst.
Der Papst gilt nach katholischer Lehre als Nachfolger des Apostels Petrus, dem der Überlieferung nach ersten Bischof von Rom. Auf dessen Sonderrolle im Kreise der Apostel gründet sich die Sonderstellung des Papstes. Petrus sei von Jesus Christus die Leitung der Kirche anvertraut worden: "Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen." (Matthäusevangelium 16, 18). Die konkrete Ausgestaltung dieser Sonderrolle bildete sich im Laufe der Jahrhunderte unter innerkirchlichen Kämpfen und Kämpfen gegen staatliche Einflussname heraus und wurde dadurch geformt, öfter auch verformt.
Innerhalb des hierarchischen Aufbaues der katholischen Kirche nimmt der Bischof von Rom, zusammen mit den Bischöfen der Weltkirche, die oberste Leitungsgewalt ein. Ihm obliegt die Letztverantwortung für die Kirchenleitung, weswegen nach katholischem Recht auch kein Konzil über dem Papst stehen kann oder ihn einfach absetzen kann, außer etwa bei Geisteskrankheit. Er verkündigt für alle Gläubigen verbindliche Dogmen, beruft Konzile ein, übt die kirchliche Gerichtsbarkeit aus, richtet Bistümer ein und ernennt Bischöfe. Bei der Leitung der Kirche wird der Papst von einer kirchlichen Behörde, der Kurie, unterstützt. Die Kurie setzt sich seit dem 16. Jahrhundert aus drei Kongregationen zusammen, wobei jede für einen bestimmten Verwaltungsbereich zuständig ist, dazuhin aus Gerichten, die über Rechtsfälle entscheiden, sowie aus Räten, Ämtern und Sekretariaten, deren wichtigstes das Staatssekretariat ist, das als oberstes Regierungsorgan fungiert und dem alle anderen Ämter untergeordnet sind.
Auf die Lehre bezogen zeigt sich die Sonderrolle in der "Unfehlbarkeit" des Papstes in Glaubens- und Sittenfragen, die 1870 vom 1. Vatikanischen Konzil definiert wurde:. Wenn er in aller Form ("ex cathedra") eine in der Gesamtkirche (!) überlieferte und geglaubte und von der großen Mehrheit der Bischöfe bestätigte Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt, dann gilt dies als verbindliche und irrtumsfreie Lehre, die nur noch offen bleibt für erklärende, weiterführende und vertiefende Interpretationen.
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