Vom 28. Juni 2008 bis zum 29. Juni 2009 gedenkt die Katholische Kirche des 2000. Geburtstages des Paulus von Tarsus. Die Geburtsstadt des ''Apostels der Völker'' liegt in der heutigen Türkei. Die christliche Minderheit in dem muslimischen Land will das Paulusjahr nutzen, um auf ihre Probleme aufmerksam zu machen.
Mit dem Beginn des internationalen Paulusjahres verbinden die Christen in der Türkei konkrete Hoffnungen. So will man durch die Feierlichkeiten auf die Situation als religiöse Minderheit aufmerksam machen. Zudem versteht man das Jubiläum als ökumenischen Impuls.
Religionsfreiheit nur auf dem Papier Durch das Paulsjahr nämlich - sagt Luigi Padovese, der Vorsitzende der türkischen Bischofskonferenz - sollen und wollen die verschiedenen christlichen Kirchen in der Türkei näher zusammenrücken. Denn die Situation der rund 100.000 Christen in der Türkei ist eine zwiegespaltene: Zwar kann laut Verfassungsartikel 24 jede Glaubensgemeinschaft uneingeschränkt Gottesdienste feiern, doch eine wirkliche Religionsfreiheit herrscht nicht - sagt Otmar Oehring, der beim katholischen Hilfswerk Missio für Menschenrechtsfragen zuständig ist: ''Religionsfreiheit würde heißen, dass der Einzelne in Gemeinschaft mit anderen seinen Glauben öffentlich leben kann und dass er natürlich auch für diesen Glauben werben kann, dass er sich organisieren kann mit den anderen seiner Glaubensgemeinschaft, dass eine solche Glaubensgemeinschaft vom Staat rechtlich anerkannt wird, eigenes Personal ausbilden kann. Und all das ist in der Türkei nicht möglich.''
Die Geburtskirche ist heute ein Museum Besonderes Augenmerk aus Deutschland wird dem Wunsch einer Kirche am Geburtsort des sogenannten Völkerapostels geschenkt. Da nämlich nur noch ganz wenige einheimische Christen in Tarsus leben, gibt es dort bislang kein christliches Gotteshaus. Zwar existiert die alte aus dem 12. Jahrhundert stammende Sankt-Paul-Kirche, diese wird aber offiziell als Museum genutzt. Eine Kirche auf Zeit
Und was die Chancen betrifft, dass Christen in der Geburtsstadt des Apostels Paulus auch dauerhaft eine kirchliche Pilgerstätte bekommen, so blickt der deutsche Botschafter ausgesprochen positiv in die Zukunft: ''Ich glaube, die Aussichten sind gar nicht so schlecht. Von daher bin ich sehr zuversichtlich.''
Paulus, der Märtyrer "Dieses Paulusjahr wird in herausgehobener Weise in Rom ablaufen," sagt Papst Benedikt XVI., "wo sich seit 20 Jahrhunderten unter dem päpstlichen Altar dieser Basilika der Sarkophag erhält, der nach übereinstimmender Meinung der Fachleute und gemäß unwidersprochener Überlieferung die Überreste des Apostels Paulus bewahrt." Rom will mit der Zweitausendjahrfeier der Paulusgeburt zweierlei begehen: erstens die Verbindung mit der christlichen Minderheit im Osten - aus Tarsus in der Türkei stammt der Völkerapostel. Dort steht das heutige Christentum dem Islam, aber auch dem türkischen Nationalismus gegenüber. Zweitens soll Paulus als Bekenner und Märtyrer den Gläubigen vor Augen stehen.
Die Annäherung an den Apostel hat jedoch ihre Grenzen, wie der Prior der Abtei Sankt Paul vor den Mauern, der Benediktinerpater Johannes Paul Abrahamowicz, schildert. Gläubige stehen in der Basilika vor unbehauenem Marmor. "Dies ist eindeutig ein Stück von einer größeren Platte und das ist eben die Seitenplatte von dem Sarkophag", sagt der Prior.
Schon vor zwei Jahren haben Freilegungsarbeiten den Pilgern diesen Blick auf den Sarkophag ermöglicht. Die ursprüngliche Basilika war - gegenüber der heutigen - baulich um 180 Grad gedreht ausgerichtet. Zur Zeit Konstantins, der die erste Basilika 320 nach Christus habe bauen lassen, seien der Haupteingang und die Kirche relativ klein gewesen, berichtet Pater Johannes Paul Abrahamowicz. "Wenn man jetzt diese ausgegrabene Halbrundung weiterzeichnet oder sich weiter vorstellt, kann man berechnen, wo und wie groß die Apsis ist und wo die Mitte der Apsis ist." Dann erkenne man, dass am üblichen Altarplatz in der Mitte der Apis nach wie vor der Sarg des Paulus sei.
Zweifel an Echtheit des Sarkophags Der früheste Bau über der Grablege - in einem Mauerfragment noch erhalten - entstand gut 300 Jahre nach dem Märtyrertod des Paulus. Schon bei der Teilfreilegung vor zwei Jahren wiesen nicht-vatikanische Fachleute darauf hin, dass die früheste schriftliche Quelle zu Paulus' Bestattung erst 100 Jahre nach dem Ereignis verfasst wurde. Dr. Olaf Draeger, damals am Deutschen Archäologischen Institut in Rom, verweist auf einen kleinen Rest der Apsis aus konstantinischer Zeit als frühestes Zeugnis mit klarem Bezug zur Aufstellung des Sarkophags. "Zur religiösen Frage, ob es nun wirklich die Märtyrer-Gebeine sind, die dort liegen, die authentischen Märtyrer-Gebeine, kann die historische Quellenkunde im Grunde keine gesicherten Ergebnisse vorweisen", sagt Draeger.
Die Reliquie, die am Patronatstag der Paulus-Basilika der Prozession vorangetragen wird, ist die Kette seiner Gefangenschaft. Sie ist nun gleichfalls in der Basilika ausgestellt. "Natürlich ist so eine Reliquie immer etwas Fragliches", sagt Prior Johannes Paul Abrahamowicz. "Aber die Frage ist heute nicht mehr so sehr, wie echt dieses Metall ist, sondern was es für heute bedeutet."
Quelle: Deutsche Bischofskonferenz, tagesschau.de
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... Daher gewährt die Apostolische Pönitentiarie, welcher der Heilige Vater die Aufgabe übertragen hat, das Dekret über die Gewährung und Erlangung der Ablässe auszuarbeiten und abzufassen, die für die gesamte Dauer des Paulus-Jahres Gültigkeit haben, durch das vorliegende, dem Willen des Papstes entsprechende Dekret, wohlwollend die im folgenden aufgeführten Gnaden:
I. Allen und jedem einzelnen Christgläubigen, die wirklich bußfertig, durch das Bußsakrament gereinigt und durch die heilige Kommunion gestärkt, in frommer Gesinnung die Päpstliche Basilika des hl. Paulus an der „Via Ostiense“ besuchen und nach Meinung des Papstes beten, wird der vollkommene Ablaß der zeitlichen Sündenstrafen gewährt und erteilt, wenn sie vorher den sakramentalen Nachlaß und die Vergebung der Sünden erlangt haben.
Der vollkommene Ablaß kann von den Gläubigen sowohl für sich selbst als auch für die Verstorbenen gewonnen werden, so oft man die gebotenen Werke verrichtet, wobei die Norm Gültigkeit behält, daß der vollkommene Ablaß nur einmal am Tag erlangt werden kann.
Damit die Gebete, die bei diesen andächtigen Besuchen zu Gott erhoben werden, die Herzen der Gläubigen mit größerem Eifer zur Verehrung des Gedächtnisses des hl. Paulus führen und anspornen, wird folgendes festgelegt und geboten: Jeder Gläubige muß nach den persönlichen Gebeten, die er vor dem Altar des Allerheiligsten Sakraments zu Gott erhebt, am Confessio-Altar das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis sprechen, unter Hinzufügung frommer Anrufungen zu Ehren der allerseligsten Jungfrau Maria und des hl. Paulus. Diese Verehrung soll stets eng verbunden sein mit dem Gedächtnis des heiligen Apostelfürsten Petrus.
II. Die Christgläubigen der verschiedenen Ortskirchen können unter den gewohnten Bedingungen (sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters) und ohne jede Anhänglichkeit an jegliche Sünde den vollkommenen Ablaß gewinnen, wenn sie andächtig an einem öffentlichen Gottesdienst oder einer Andacht zu Ehren des Völkerapostels teilnehmen: an den Tagen, an denen das Paulus-Jahr feierlich eröffnet und beschlossen wird, in allen Gotteshäusern; an anderen Tagen, die vom Ordinarius des Ortes zu bestimmen sind, in Gotteshäusern, die dem hl. Paulus geweiht sind, oder zum Nutzen der Gläubigen in anderen vom Ordinarius dafür bestimmten Gotteshäusern.
III. Schließlich können ebenso die Gläubigen, die durch Krankheit oder aus einem anderen rechtmäßigen und schwerwiegenden Grund verhindert sind, stets mit dem Herzen abgekehrt von jeglicher Sünde und mit dem Vorsatz, die gewohnten Bedingungen sobald wie möglich zu erfüllen, den vollkommenen Ablaß erlangen, wenn sie sich im Geiste einer Jubiläumsfeier zu Ehren des hl. Paulus anschließen und ihr Gebet und ihr Leiden für die Einheit der Christen darbringen.
Damit aber die Gläubigen an diesen himmlischen Gnaden leichter teilhaben können, sollen sich die Priester, die von der zuständigen kirchlichen Autorität zur Abnahme der Beichte zugelassen sind, bereitwillig und großherzig zur Verfügung stellen, um sie zu hören.
Das vorliegende Dekret hat nur für die Dauer des Paulus-Jahres Gültigkeit. Dem steht keinerlei gegenteilige Verfügung entgegen.
Gegeben zu Rom, vom Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 10. Mai 2008, dem Vorabend des Pfingstfestes
James Francis S. R. E Kard. Stafford, Großpönitentiar Gianfranco Girotti, OFMConv., Titularbischof von Meta, Regent (Libreria Editrice Vaticana)
Quelle: KATHOLISCHES Magazin für Kirche und Kultur http://www.katholisches.info/?p=1470
HINWEIS: Zum Thema Ablass verweisen wir auch auf das Buch von Reinhard Brandt: Lasst ab vom Ablass. Ein evangelisches Plädoyer.
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