Recht auf Religionsfreiheit

Recht auf Religionsfreiheit auch im Flüchtlingsschutz ernstnehmen

In der Öffentlichen Anhörung des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 20. März 2013 in Berlin hat Dr. Daniel Legutke als Sachverständiger den 10. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung für die Deutsche Kommission Justitia et Pax kommentiert. Legutke begrüßte den Bericht, der die Menschenrechtspolitik sowohl als Orientierung für die innenpolitischen Verhältnisse der Bundesrepublik und der EU stärker verankere als auch im Blick auf die auswärtigen Beziehungen.

In seiner Stellungnahme griff er die Arbeit der Bundesregierung für den Schutz von Religions- und Gewissensfreiheit auf: „Sie unterstützt sowohl das Mandat des VN-Sonderberichterstatters und als auch entsprechende Resolutionen in der Generalversammlung und im Menschenrechtsrat. Es ist uns wichtig und ein Anliegen, dass sich die deutsche und europäische Politik für dieses Menschenrecht weiterhin mit großer Energie vollumfänglich einsetzt.“ Zugleich kritisierte er jedoch, dass es deutschen Gerichten trotz eindeutiger Voten des Europäischen Gerichtshofs bislang nicht gelungen sei, den Flüchtlingsschutz auch in solchen Fällen uneingeschränkt in nationale Rechtssprechung umzusetzen, wenn dem Antragsteller eine Verfolgung öffentlicher Religionsausübung in seiner Heimat drohe. Im Menschenrechtsaktionsplan, der ein Teil dieses Berichts sei, werde das Problem nicht aufgegriffen. „Der Aktionsplan hätte eine gute Gelegenheit geboten, das Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit an dieser Stelle auch in Richtung auf das forum externum zu entfalten und die entsprechende Schutzbedürftigkeit in allen ihren Konsequenzen zu unterstreichen.“

Zudem begrüßte Legutke die Erwähnung von Rüstungsexporten im Berichtsteil, kritisierte aber eine fehlende Auseinandersetzung im Aktionsplan. So seien in der letzten Zeit Zweifel an der Wirksamkeit des gegenwärtigen Systems der Rüstungsexportkontrolle gewachsen, wie Legutke mit Verweis auf den jüngsten Rüstungsexportbericht der GKKE betonte. „Um die Glaubwürdigkeit deutscher Menschenrechtspolitik zu erhöhen, wäre es angezeigt, das Parlament intensiver und zeitlich näher an der Debatte zu beteiligen. Justitia et Pax unterstützt ausdrücklich die Forderung der GKKE, die parlamentarische Kontrolle der Rüstungsexportpolitik zu verbessern.“

Die Stellungnahme steht im Wortlaut unter www.justitia-et-pax.deals Download bereit.

Irene Bellinghausen
Deutsche Kommission Justitia et Pax
Kaiserstr. 161
53113 Bonn
Tel: 0228-103217
Fax: 0228-103318



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