Knapp 12 000 Unterschriften hat der Aktionskreis "Kirche in Bewegung" gegen die vorgeschriebene Enthaltsamkeit von Priestern gesammelt und am 23.09.2010 der deutschen Bischofskonferenz in Fulda übergeben. Die Reforminitiative aus dem unterfränkischen Hammelburg will mit der Aktion auf die Suspendierung ihres Pfarrers Michael Sell im Oktober vergangenen Jahres aufmerksam machen.
Nach seinem Bekenntnis zu Frau und Kind ist er vom Bischof nach geltendem Kirchenrecht suspendiert worden. Der Ex-Pfarrer will sich auch kirchenpolitisch engagieren. „Es wäre mein Wunsch, dass sich die Kirchenoberen zusammensetzen und den Gemeinden zuhören, die beim Thema Zölibat schon viel weiter sind.“ Er plädiert für den orthodoxen Weg, der sowohl Mönchspriester als auch Weltpriester, die verheiratet sein dürfen, vorsieht. Heimlich zu Frau und Kind zu stehen, habe für ihn nie zur Debatte gestanden. „Wer einmal ein neugeborenes Kind im Arm hielt, kann das nicht verleugnen.“
Hintergrund Zur Zeit von Nikolaus II. wurde durch die Lateransynode von 1059 jenen Priestern die Zelebration der Heiligen Messe verboten, denen ein notorisches Konkubinat nachgewiesen werden konnte. Der Zölibat wurde aber erst 1123 beim ersten Laterankonzil kirchenrechtlich festgeschriebene als Lebensform für Priester. Es geht um das Ideal der kultischen Reinheit, um die "vollkommene und ständige Enthaltsamkeit um des Himmelreichs willen" (wie es bei Matthäus heißt) und um die "Ganzhingabe an den Dienst für Gott". Allerdings spielten schon im Mittelalter auch fragwürdige Motive zugunsten des Zölibats immer eine Rolle: So galt es auch, die Kirchengüter zu bewahren, indem eine Vererbung des kirchlichen Besitzes an Kinder ausgeschlossen werden konnte. In Deutschland wagten nur drei Bischöfe, die römischen Dekrete zu verkünden. Der Bischof von Passau wäre vom Klerus beinahe gelyncht worden und wurde schließlich vertrieben.
Seit der Trullanischen Synode 691 gingen die Teilkirchen im Osten im Hinblick auf die Priesterehe einen anderen Weg als die des Westens, wo sich die Entwicklung hin zu einer allgemeinen Verpflichtung der Priester zur Ehelosigkeit, wie sie denn auch 1139 tatsächlich kam, immer weiter verfestigte. So kommt es, dass bis heute in der orthodoxen Kirche und in den katholischen Ostkirchen nur Bischöfe zum Zölibat verpflichtet sind – Priester jedoch nur, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Priesterweihe unverheiratet waren. In der Regel treten diese dann in den Mönchsstand ein.
So kommt es vor, dass in einer Stadt der römisch-katholische Priester unverheiratet ist und der orthodox-katholische Priester verheiratet ist, - oder der kathlische Priester auch verheiratet ist, wenn vor seinem Übertritt in die katholische Kirche bereits verheiratet war.
Nue Forderung Auch "Wir sind Kirche" und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) setzt sich daher nun für eine Überprüfung des Zölibats ein. Der Vorsitzende der Jugendorganisation Dirk Tänzler hat Veränderungen in der katholischen Kirche angemahnt. Er betonte, dass unter jungen Katholiken über die Glaubwürdigkeit ihrer Kirche und mögliche Protestformen diskutiert werde.
Zwei belgische Bischöfe haben sich für eine Lockerung des Zölibates in der katholischen Kirche ausgesprochen. Bischof Patrick Hoogmartens von Hasselt sagte 20.09.2010, verheiratete Geistliche sollten nicht vom Priesteramt ausgeschlossen werden.
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