Katakombenpakt: „Für eine dienende und arme Kirche

Katakombenpakt wird eine am 16. November 1965, wenige Wochen vor dem Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils, in den Domitilla-Katakomben geschlossene Vereinbarung genannt. 40 Konzilsväter aus der ganzen Welt gingen diesen Pakt als Erstunterzeichner ein. Der Pakt griff das Leitwort Johannes XXIII. von einer “Kirche der Armen” auf.

Die Bischöfe greifen in einer Ich-Botschaft Lehren der Jünger Jesu, insbesondere der Evangelisten auf. Die Unterzeichner bemerkten, dass sich trotz einzelner Erfolge ihr Einsatz für eine Kirche der Armen gesamtkirchlich nicht realisiert werden würde. Sie beschlossen daher, selbst mit ihrem Beispiel voranzugehen. Später schlossen sich 500 weitere Bischöfe aus der ganzen Welt diesem Pakt an.

Johannes hatte das Leitwort von einer “Kirche der Armen” in seiner Rundfunkansprache vier Wochen vor der Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils am 11. Sept. 1962 ausgegeben. Er meinte damit keine Sonderkirche, die im Gegensatz zu einer anderen Kirche oder zu einer anderen Gruppierung in der Kirche steht – etwa die Armen gegen die Reichen oder die Laien gegen die Priester. Sondern er wollte darauf aufmerksam machen, dass die Armen die Kirche überhaupt repräsentierten. Sie sind die Mehrheit des Volkes Gottes in der heutigen Welt. Mehrfach hat er auch Kardinal Lercaro aufgefordert, zu diesem Thema im Konzil zu sprechen.

Die 40 Bischöfe des 16. November griffen dieses Motto auf. Aber sie leisteten dazu noch etwas Eigenes: sie legten ein Gelübde ab. Sie versprachen, dass sie nach ihrer Rückkehr vom Konzil, das am 8. Dezember 1965 zu Ende ging, etwas Grundsätzliches in ihrem Leben und bei ihrer kirchlichen Tätigkeit ändern wollten. Sie versprachen, ein einfaches Leben zu führen und den Machtinsignien zu entsagen, sowie einen Pakt mit den Armen zu schließen – die sog. Option für die Armen. Sie bedeutet, die Welt mit den Augen der arm gehaltenen bzw. arm gemachten Bevölkerung zu sehen und dementsprechend handeln zu wollen. Die Bischöfe machten sich zu ihrem Sprachrohr. Eine wichtige Person unter ihnen war Dom Helder Camara, damals gerade Erzbischof von Recife/Brasilien geworden

Die Gruppe war richtungsweisend. Sie gehörte selber zum Konzil, hat hier und da Einfluss auf die Texte ausüben können und hat die Prinzipien des Konzils erstmalig in der Praxis ausgeführt, nämlich das Prinzip einer Durchdringung von Dogma und Pastoral entsprechend der Pastoralkonstitution „Gaudium et Spes”, sowie das Prinzip von der Kirche als dem Volk Gottes, das die Kirchenkonstitution „Lumen gentium” hervorhebt. Ein wichtiges Ergebnis der Arbeit dieser Gruppe war die Entstehung der Basisgemeinden und einer Theologie der Befreiung. Das wichtigste gesamtkirchliche Ergebnis war die lateinamerikanische Bischofsversammlung von Medellin 1968, die zum neuen Pfingsten für die Lateinamerikanische Kirche wurde.

Die Verpflichtung der 40 Bischöfe, der sich später noch ca. 500 weitere Bischöfe anschließen, hat folgenden Wortlaut:

Als Bischöfe,

die sich zum Zweiten Vatikanischen Konzil versammelt haben;
die sich dessen bewusst geworden sind, wie viel ihnen noch fehlt, um ein dem Evangelium entsprechendes Leben in Armut zu führen;
die sich gegenseitig darin bestärkt haben, gemeinsam zu handeln, um Eigenbrötelei und Selbstgerechtigkeit zu vermeiden;
die sich eins wissen mit all ihren Brüdern im Bischofsamt;
die vor allem aber darauf vertrauen, durch die Gnade unseres Herrn Jesus Christus sowie durch das Gebet der Gläubigen und Priester unserer Diözesen bestärkt zu werden;
die in Denken und Beten vor die Heilige Dreifaltigkeit, vor die Kirche Christi, vor die Priester und Gläubigen unserer Diözesen hintreten;

nehmen wir in Demut und der eigenen Schwachheit bewusst, aber auch mit aller Entschiedenheit und all der Kraft, die Gottes Gnade uns zukommen lassen will, die folgenden Verpflichtungen auf uns:

1. Wir werden uns bemühen, so zu leben, wie die Menschen um uns her üblicherweise leben, im Hinblick auf Wohnung, Essen, Verkehrsmittel und allem, was sich daraus ergibt (vgl. Mt 5,3; 6,33-34; 8,20).

2. Wir verzichten ein für allemal darauf, als Reiche zu erscheinen wie auch wirklich reich zu sein, insbesondere in unserer Amtskleidung (teure Stoffe, auffallende Farben) und in unseren Amtsinsignien, die nicht aus kostbarem Metall – weder Gold noch Silber – gemacht sein dürfen, sondern wahrhaft und wirklich dem Evangelium entsprechen müssen (Vgl. Mk 6,9; Mt 10,9; Apg 3,6).

3. Wir werden weder Immobilien oder Mobiliar besitzen noch mit eigenem Namen über Bankkonten verfügen; und alles, was an Besitz notwendig sein sollte, auf den Namen der Diözese bzw. der sozialen oder caritativen Werke überschreiben (vgl. Mt 6,19-21; Lk 12,33-34).

4. Wir werden, wann immer dies möglich ist, die Finanz- und Vermögensverwaltung unserer Diözesen in die Hände einer Kommission von Laien legen, die sich ihrer apostolischen Sendung bewusst und fachkundig sind, damit wir Apostel und Hirten statt Verwalter sein können (vgl. Mt 10,8; Apg. 6,1-7).

5. Wir lehnen es ab, mündlich oder schriftlich mit Titeln oder Bezeichnungen angesprochen zu werden, in denen gesellschaftliche Bedeutung oder Macht zum Ausdruck gebracht werden (Eminenz, Exzellenz, Monsignore…). Stattdessen wollen wir als “Padre” angesprochen werden, eine Bezeichnung, die dem Evangelium enstpricht.

6. Wir werden in unserem Verhalten und in unseren gesellschaftlichen Beziehungen jeden Eindruck vermeiden, der den Anschein erwecken könnte, wir würden Reiche und Mächtige privilegiert, vorrangig oder bevorzugt behandeln (z.B. bei Gottesdiensten und bei gesellscchaftlichen Zusammenkünften, als Gäste oder Gastgeber) (Lk 13, 12-14; 1 Kor 9,14-19).

7. Ebenso werden wir es vermeiden, irgendjemandes Eitelkeit zu schmeicheln oder ihr gar Vorschub zu leisten, wenn es darum geht, für Spenden zu danken, um Spenden zu bitten oder aus irgendeinem anderen Grund. Wir werden unsere Gläubigen darum bitten, ihre Spendengaben als üblichen Bestandteil in Gottesdienst, Apostolat und sozialer Tätigkeit anzusehen ( (Vgl. Mt 6, 2-4; Lk 15,9-13; 2 Kor 12,4).

8. Für den apostolisch-pastoralen Dienst an den wirtschaftlich Bedrängten, Benachteiligten oder Unterentwickelten werden wir alles zu Verfügung stellen, was notwendig ist an Zeit, Gedanken und Überlegungen, Mitempfinden oder materiellen Mitteln, ohne dadurch anderen Menschen und Gruppen in der Diözese zu schaden.
Alle Laien, Ordensleute, Diakone und Priester, die der Herr dazu ruft, ihr Leben und ihre Arbeit mit den Armgehaltenen und Arbeitern zu teilen und so das Evangelium zu verkünden, werden wir unterstützen. (vgl. Lk 4,18f.; Mk 6,4; Mt 11,45; Apg 18,3-4; 20,33-35; 1 Kor 4,12; 9,1-27)

9. Im Bewusstsein der Verpflichtung zu Gerechtigkeit und Liebe sowie ihres Zusammenhangs werden wir daran gehen, die Werke der “Wohltätigkeit” in soziale Werke umzuwandeln, die sich auf Gerechtigkeit und Liebe gründen und alle Frauen und Männer gleichermaßen im Blick haben. Damit wollen wir den zuständigen staatlichen Stellen einen bescheidenen Dienst erweisen (Vgl. Mt 25, 31-46; Lk 13,12-14 und 33f.)

10. Wir werden alles dafür tun, dass die Verantwortlichen unserer Regierung und unserer öffentlichen Dienste solche Gesetze, Strukturen und gesellschaftlichen Institutionen schaffen und wirksam werden lassen, die für Gerechtigkeit, Gleichheit und gesamtmenschliche harmonische Entwicklung jedes Menschen und aller Menschen notwendig sind. Dadurch soll eine neue Gesellschaftsordnung entstehen, die der Würde der Menschen- und Gotteskinder entspricht (Vgl. Apg 2,44f; 4,32-35; 5,4; 2 Kor 8 und 9; 1 Tim 5,16).

11. Weil die Kollegialität der Bischöfe dann dem Evangelium am besten entspricht, wenn sie sich gemeinschaftlich im Dienst an der Mehrheit der Menschen – zwei Drittel der Menschheit – verwirklicht, die körperlich, kulturell und moralisch im Elend leben, verpflichten wir uns:• Gemeinsam mit den Episkopaten der armen Nationen dringliche Projekte zu verwirklichen, entsprechend unseren Möglichkeiten.
• Auch auf der Ebene der internationalen Organisationen das Evangelium zu bezeugen, wie es Papst Paul VI. vor den Vereinten Nationen tat, und gemeinsam dafür einzutreten, dass wirtschaftliche und kulturelle Strukturen geschaffen werden, die der verarmten Mehrheit der Menschen einen Ausweg aus dem Elend ermöglichen, statt in einer immer reicher werdenden Welt ganze Nationen verarmen zu lassen.

12. In pastoraler Liebe verpflichten wir uns, das Leben mit unseren Geschwistern in Christus zu teilen, mit allen Priestern, Ordensleuten und Laien, damit unser Amt ein wirklicher Dienst werde. In diesem Sinne werden wir•gemeinsam mit ihnen “unser Leben ständig kritisch prüfen”;
• sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstehen, so dass wir vom Heiligen Geist inspirierte Animateure werden, stattt Chefs nach Art dieser Welt zu sein.
• uns darum mühen, menschlich präsent, offen und zugänglich zu werden.
• uns allen Menschen gegenüber offen erweisen, gleich welcher Religion sie sein mögen (vgl. Mk 8,34f.; Apg 6,1-7; 1 Tim 3,8-10.

13. Nach der Rückkehr in unsere Diözesen, werden wir unseren Diözesanen diese Verpflichtungen bekanntmachen und sie darum bitten, uns durch ihr Verständnis, ihre Mitarbeit und ihr Gebet behilflich zu sein.

Gott helfe uns, unseren Vorsätzen treu zu bleiben...

Quelle, vollständiger Text:
http://www.pro-konzil.de/?p=140

Weitere Informationen:
http://www.konzilsvaeter.de/referenzen/deutsch/index.html

Der vollständige Text in deutscher Übersetzung befindet sich ursprünglich in der Zeitschrift: Concilium 4 (1977), 262-263.



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