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Das bekannte Internet-Auktionshaus eBay verbietet ab dem 30. August 2012 die Versteigerung von „Zaubersprüchen, Flüchen, Hexerei, Beschwörungen, Magie, Zaubertränken, Gebeten und Segnungen”. Damit soll laut eBay der Kunde vor Betrügern geschützt werden, die Waren ohne wirklichen Nutzen anbieten würden.
Gewiss ist es redlich, seine Kunden vor Betrügerein zu schützen. Doch die eBay-Kunden sehen das etwas anders. Denn im Internet wehren sich Kunden, die bisher mit den ersteigerten „spirituellen Waren“ zufrieden waren. So unterzeichneten 1.009 Nutzer eine Petition gegen das anstehende Verbot. Auch der Leiter der Gebetsarbeit der Evangelischen Allianz Frankfurt am Main, Bernd Oettinghaus, argumentiert: „Die Verknüpfung von Gebet und Geld hat immer etwas Anrüchiges.“ Jedoch sei die Begründung des Unternehmens falsch, da ein Gebet niemals nutzlos sei! Eine Honorierung für geistliche Dienstleistungen sei durchaus normal. Allerdings komme es auf die Motivation des Beters an. Wenn er aus einer gefestigten Beziehung zu Gott heraus handle, sei dies völlig in Ordnung.
Die Versteigerung von Gebeten ist schon lange umstritten
Der Gründer der Jugendbewegung „Jesus Freaks“ und Initiator der Volxbibel, Martin Dreyer versteigerte 2009 ein Gebet bei eBay. Er bot damals an, für den Höchstbietenden sieben Monate lang mindestens einmal wöchentlich zu beten. Den Erlös von 232 Euro spendete Dreyer der Missionarin Claudia Bernhardt in Mosambik. „Ich wollte Werbung dafür machen, dass Gott Gebete erhört“, erläuterte Dreyer 2009. Bereits damals waren solche Aktionen umstritten, vor allem auch, weil bei späteren Trittbrettfahrern nicht mehr klar war, wohin der Erlös floß.
Quelle: idea.de, kath.net (August 2012)
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