Neues Leben in Gottes Häusern

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Neues Leben in Gottes Häusern

Nordkirche veröffentlicht Handreichung zur Nutzung von Kirchen und gottesdienstlich gewidmeten Gebäuden

Viele Kirchengemeinden stehen vor einer schwierigen Frage: Was geschieht mit Kirchen, Gemeindehäusern und gottesdienstlich gewidmeten Gebäuden, wenn sie in der bisherigen Form nicht mehr gebraucht oder nicht mehr finanziert werden können? Die Nordkirche nimmt diese Herausforderung mit der Handreichung „Neues Leben in Gottes Häusern“ auf. Sie möchte Gemeinden ermutigen, Veränderungen nicht nur als Verlust zu sehen, sondern als Aufgabe, die verantwortungsvoll, transparent und theologisch bedacht gestaltet werden kann. Die Broschüre spricht ausdrücklich davon, Wege der Veränderung zu beschreiten und zugleich Mut zu machen.

Der Hintergrund ist deutlich: Kirchengebäude sind für viele Orte mehr als reine Funktionsbauten. Sie prägen Stadt- und Dorfbilder, bewahren Erinnerungen, sind Orte der Spiritualität und Identifikation. Die Handreichung beschreibt Kirchen als Resonanzräume, Erinnerungsorte und kulturelle Gemeingüter. Auch Menschen, die sich selbst nicht als christlich verstehen, verbinden mit ihnen oft biografische Erinnerungen, Geschichte und eine Ahnung von Transzendenz. Deshalb lässt sich der Umgang mit Kirchengebäuden nicht allein innerkirchlich regeln. Er berührt auch die Öffentlichkeit.

Gleichzeitig sind die Herausforderungen groß. Sinkende Mitgliederzahlen, geringere Einnahmen, steigende Bau- und Energiekosten sowie das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands setzen viele Gemeinden unter Druck. Die Handreichung verweist darauf, dass die Nordkirche 1.950 Kirchengebäude hat; 1.487 davon stehen unter Denkmalschutz, also rund 76 Prozent. Gerade dieser große Bestand zeigt, wie anspruchsvoll die Aufgabe ist.

Wichtig ist der theologische Grundton der Broschüre: Gebäude dienen dem kirchlichen Auftrag. Sie sind nicht Selbstzweck. Sie sollen helfen, das Evangelium zu bezeugen, Gottesdienst zu feiern, Gemeinschaft zu ermöglichen und Menschen einen Ort für Glauben, Trost und Hoffnung zu geben. Darum fragt die Handreichung nicht nur: „Was machen wir mit diesem Gebäude?“ Sie fragt auch: „Was brauchen die Menschen vor Ort? Welche Formen von Gemeinde, Begegnung, Diakonie, Kultur und Öffentlichkeit können hier wachsen?“

Rechtlich stützt sich die Handreichung auf das seit dem 1. Januar 2025 geltende Kirchengesetz über die Widmung, Entwidmung und Nutzung von Kirchen und weiteren gottesdienstlich genutzten Gebäuden. Dieses Widmungsgesetz schafft einen Rahmen, in dem Veränderung möglich wird. Die Entscheidungshoheit liegt in der Regel bei den Kirchengemeinden; Beschlüsse zu Widmung und Entwidmung brauchen jedoch die Genehmigung des Landeskirchenamts.

Ein wichtiger Punkt: Verkauf, Erbpacht oder Vermietung müssen nicht automatisch zur Entwidmung führen. Entscheidend ist, ob die gottesdienstliche Nutzung durch eine christliche Gemeinde grundsätzlich und dauerhaft entfällt. Bleibt sie erhalten, können auch neue Nutzungen oder Kooperationen möglich sein. Zugleich benennt die Handreichung klare Grenzen: Nutzungen, die dem Ansehen der Kirche schaden, sind ausgeschlossen; genannt werden etwa Bordelle, Sexshops, Spielhallen und Wettbetriebe. Auch Verträge mit Gruppierungen, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, sind ausgeschlossen.

Die Broschüre zeigt viele Möglichkeiten: Kirchen können stärker für gemeindliche Arbeit konzentriert werden, als Kooperationsräume dienen, soziale oder diakonische Einrichtungen aufnehmen, Kultur- und Kunsträume werden, für Projekte geöffnet werden oder ökumenisch und interreligiös genutzt werden. Auch Bebauungen von Freiflächen werden bedacht. Die Handreichung arbeitet mit zahlreichen Beispielen aus dem Gebiet der Nordkirche und macht deutlich: Lösungen sehen vor Ort sehr unterschiedlich aus.

Besonders hilfreich ist, dass die Broschüre nicht bei juristischen Fragen stehen bleibt. Sie legt Wert auf Kommunikation, Beteiligung und gute Prozesse. Wer über ein Kirchengebäude entscheidet, entscheidet oft über Erinnerungen, Gefühle, Ortsgeschichte und Identität. Darum braucht es Zeit, transparente Abwägungen und das Gespräch mit Gemeinde, Nachbarschaft, Kommune und möglichen Partnern.

Theologisch berührt die Handreichung eine empfindliche Stelle kirchlicher Gegenwart. Abschied von Gebäuden kann weh tun. Manchmal hängt an einer Kirche ein Stück Familiengeschichte: Taufe, Konfirmation, Trauung, Trauerfeier, Sonntage, Feste, vertraute Wege. Doch Veränderung muss nicht bedeuten, dass Gottes Häuser verstummen. Sie kann auch heißen, dass Räume neu sprechen lernen.

Die Nordkirche formuliert im Nachwort nüchtern und hoffnungsvoll zugleich: Nicht jede Situation ist gleich; Gemeinden sollen genau auf die eigene Lage, die Gebäude und die Menschen vor Ort achten. Jede Zeit müsse sich ihren Herausforderungen stellen. Verantwortung könne aber auch Gestaltungswillen freisetzen. Was anvertraut ist, soll dem christlichen Glauben und Leben Hilfe und Heimat geben.

Für theology.de ist die Handreichung ein wichtiger Download-Hinweis für Kirchengemeinderäte, Kirchenvorstände, Pfarrerinnen und Pfarrer, Bauverantwortliche, Ehrenamtliche und alle, die über Zukunftsfragen kirchlicher Räume nachdenken. Sie verbindet rechtliche Orientierung, praktische Beispiele und theologische Sensibilität. Gerade darin liegt ihre Stärke: Sie hilft, nicht vorschnell aufzugeben, aber auch nicht an überkommenen Formen festzuhalten, wenn neue Wege nötig sind.

Kirchen bleiben Gottes Häuser nicht dadurch, dass alles bleibt, wie es war. Sie bleiben es dort, wo Menschen Gottes Gegenwart suchen, das Evangelium hören, einander begegnen und Verantwortung für die Zukunft übernehmen. Manchmal beginnt neues Leben gerade dort, wo eine Gemeinde den Mut findet, ihre Räume noch einmal anders zu sehen.

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Neues Leben in Gottes Häusern – Handreichung der Nordkirche zur Nutzung von Kirchen und gottesdienstlich gewidmeten Gebäuden

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