Abendmahl für Ausgetretene? Pfarrer zeigt sich an
Es klingt skurril, es ist skurril, - und hat doch einen ganz ernsten Hintergrund. Der evangelische Pfarrer Jochen Teuffel aus dem schwäbischen Vöhringen hat bei der bayerischen Landeskirche ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt. Damit will er ein wichtiges Thema offiziell geklärt wissen.
Denn der evangelische Geistliche hatte einer Frau in einer Gemeinde in Neu-Ulm das Abendmahl gereicht, obwohl er wusste, dass diese aus der Kirche ausgetreten war. Der Pfarrer fühlte sich nach eigenen Angaben nicht in der Lage, der Frau das Sakrament zu verweigern, obwohl dies kirchenrechtlich für Menschen, die ausgetreten sind und keine Kirchensteuer mehr zahlen, so vorgesehen ist. Seiner Ansicht nach entspreche diese Regelung einer "Automobilclub-Logik", so der evangelische Pfarrer. "Wer den Vereinsbeitrag nicht zahlt, darf keine Leistungen in Anspruch nehmen."
Jochen Teuffel will klären lassen, ob er sich einer „Amtspflichtverletzung“ schuldig gemacht hat. Denn er hatte nach eigenen Angaben am 2. März 2014 im Gottesdienst einer Frau das Abendmahl gereicht, die Anfang des Jahres vor dem Standesamt ihren Kirchenaustritt erklärt hatte. Sie machte jedoch dem Pfarrer gegenüber klar, dass sich ihr Schritt nur auf die Landeskirche und die Kirchensteuerpflicht beziehe. Sie selbst halte am Glauben fest und werde künftig ihre Kirchengemeinde durch einen der Kirchensteuer entsprechenden Beitrag freiwillig unterstützen.
Nach Pfarrer Jochen Teuffel, stehe diese Handhabung aber im Widerspruch zum Evangelium. Mit seiner Selbstanzeige will der Pfarrer auf das Problem aufmerksam machen und die Landeskirche zu einem Umdenken bewegen. Der Sprecher der Landeskirche bestätigte, der Landeskirchenrat werde sich auf seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung (12. bis 14. Mai 2014) mit dem Antrag auf ein Disziplinarverfahren befassen. Man darf gespannt bleiben.
Quelle: br.de (April 2014)