KirchenProtest: Nackte Tatsachen & Grundrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Oktober 2022 ein Urteil zu fällen, in dem ist wortwörtlich um nackte Tatsachen ging. Eine Femen-Aktivistin hatte im Dezember 2013 in der Pariser Kirche La Madeleine für körperliche Selbstbestimmung demonstriert; zu dem Zeitpunkt fand keine Messe statt. Ein Gericht in Frankreich hatte sie dann wegen "sexueller Zurschaustellung" zu einem Monat Haft auf Bewährung sowie zur Zahlung von 2.000 Euro an die Pfarrgemeinde verurteilte. Ein Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung.
Nun ging der Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Diese spitzfindigen Richter wiesen darauf, dass natürlich auch das Recht auf ungestörte Religionsausübung bei der Entscheidung der anderen Gerichte eine Rolle spielte, - ABER weil die Anklage auf Exhibitionismus lautete, mussten sie keine Abwägung zwischen den Grundrechten Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit vornehmen.
Daher urteilte nun der Gerichtshof für Menschenrechte, dass die klagende Pfarrgemeinde 2.000 Euro für den immateriellen Schaden sowie 7.800 Euro Auslagenersatz für Gerichts- und Reisekosten bekommt, - dafür war die Bewährungsstrafe für die Aktivistin vom Tisch. Wie sich der immaterielle Schaden der Kirchengemeinde berechnete, blieb ein Geheimnis.
Quellen: katholisch.de, religion.orf.at (Oktober 2022)