Vom sogenannten „Gerechten Krieg“

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Vom sogenannten „Gerechten Krieg“

Eine theologische und philosophische Begriffsklärung

Der Ausdruck „gerechter Krieg“ wirkt für christliche Ohren sperrig, ja beinahe widersprüchlich. Krieg bedeutet Töten, Zerstörung, Trauma, Vertreibung, Vergewaltigung, Hunger, Schuld. Wie kann ein solcher Zustand „gerecht“ genannt werden? Genau an dieser Spannung setzt die klassische Lehre vom bellum iustum an: Sie wollte Krieg nicht verherrlichen, sondern begrenzen. Sie fragte nicht zuerst: „Wie kann man Krieg rechtfertigen?“, sondern: „Unter welchen extremen Bedingungen darf Gewalt überhaupt noch als Notwehr, Schutzpflicht oder Rechtswahrung verstanden werden?“ Die moderne Friedensforschung beschreibt die Lehre entsprechend als eine anwendungsorientierte ethische Theorie, die Kriterien bereitstellt, um zu prüfen, ob militärische Gewalt moralisch erlaubt oder geboten sein kann.

Zugleich bleibt christlich entscheidend: Auf Jesus selbst kann man sich nicht berufen, wenn man Kriege führen will. „Selig die Friedensstifter; denn sie werden Kinder Gottes heißen“ (Mt 5,9). Und zu Petrus sagt Jesus: „Steck dein Schwert in die Scheide; denn alle, die zum Schwert greifen, werden durch das Schwert umkommen“ (Mt 26,52). Das Evangelium gibt keine religiöse Weihe des Krieges. Es stellt vielmehr jede Gewalt unter das Gericht des kommenden Reiches Gottes.

Die Lehre vom gerechten Krieg entstand deshalb nicht aus dem Zentrum der Verkündigung Jesu, sondern aus einem historischen und ethischen Dilemma: Darf ein Christ Gewalt grundsätzlich ablehnen, wenn dadurch andere schutzlos preisgegeben werden? Ich kann meine eigene Wange hinhalten. Aber darf ich auch die Wangen anderer ungeschützt lassen?

Antike Vorläufer: Aristoteles und Cicero

Schon in der griechischen Philosophie finden sich Vorformen einer ethischen Begrenzung von Krieg. Aristoteles kannte die Vorstellung eines „gerechten Kampfes“, allerdings in problematischer Weise: Er rechtfertigte Krieg auch im Rahmen seiner Lehre von der „natürlichen“ Herrschaft über angeblich zur Unterordnung bestimmte Menschen. Diese antike Denkfigur zeigt, wie gefährlich der Begriff „gerecht“ werden kann, wenn er zur Stabilisierung bestehender Machtverhältnisse dient.

Bei Cicero wird der Gedanke stärker rechtlich gefasst. Krieg darf nicht bloßer Angriff, Raub oder Machtentfaltung sein. Er muss auf erlittenes Unrecht reagieren, nach gescheiterten Verhandlungen erfolgen, von legitimer öffentlicher Autorität geführt werden und auf Wiederherstellung des Rechts zielen. Zugleich bleibt Cicero römisch geprägt: Der „gerechte Krieg“ dient der Ordnung der Pax Romana und kann den Gegner leicht zum Rechtsbrecher erklären, den der römische Staat bestraft.

Damit sind zwei Grundprobleme benannt, die die ganze Tradition begleiten: Krieg braucht Kriterien, damit er nicht willkürlich wird. Aber die Kriterien selbst können von Mächtigen missbraucht werden.

Jesus und die frühe Kirche: Vorrang der Gewaltlosigkeit

Die frühe Kirche stand zunächst deutlich näher an Jesu Gewaltverzicht als an späteren staatstheologischen Modellen. Viele vorkonstantinische Christen sahen Kriegsdienst und Taufe als schwer vereinbar an. Tertullian fragte in De corona grundsätzlich, ob Kriegsdienst für Christen überhaupt angemessen sei; seine Kritik verband sich mit der Sorge, dass militärischer Dienst Christen in Loyalitäten, Gewaltakte und religiöse Praktiken verstricken könne, die dem Evangelium widersprechen.

Diese Haltung war nicht einfach politischer Idealismus. Sie entsprang der Überzeugung, dass Christinnen und Christen zu einer neuen Wirklichkeit gehören: zur Herrschaft Christi, die nicht mit den Mitteln der Gewalt durchgesetzt wird. Allerdings veränderte sich die Situation grundlegend, als das Christentum im Römischen Reich staatstragend wurde. Aus einer verfolgten Minderheit wurde eine Religion mit politischer Verantwortung.

Augustinus: Krieg nur als Dienst am Frieden?

Augustinus ist der entscheidende Theologe für die spätere christliche Lehre vom gerechten Krieg. Er denkt von einem doppelten Ausgangspunkt her: Der wahre Friede ist Gabe Gottes und Ziel der Geschichte; zugleich leben Menschen in der civitas terrena, einer unvollkommenen, von Sünde geprägten Welt. Darum kann staatliche Ordnung notwendig sein, um Unrecht zu begrenzen. In diesem Rahmen fragt Augustinus, ob Krieg unter bestimmten Bedingungen dem Frieden dienen könne.

Seine Kriterien lassen sich klassisch zusammenfassen: Ein Krieg muss dem Frieden dienen und ihn wiederherstellen wollen; er braucht einen gerechten Grund, etwa die Abwehr schweren Unrechts; er muss von legitimer Autorität angeordnet werden; und die Kriegführenden bleiben verantwortlich, dass Mittel und Ziel dem Frieden entsprechen.

Augustinus ist dabei ambivalent. Einerseits bindet er Krieg streng an Friedensabsicht, Ordnung und Verantwortung. Andererseits öffnet seine Theologie auch problematische Türen: Wenn Krieg als Strafe, Erziehung oder göttlich zugelassene Ordnung gedeutet wird, kann er religiös überhöht werden. Genau deshalb muss jede Berufung auf Augustinus kritisch gelesen werden.

Thomas von Aquin: Systematisierung der Kriterien

Thomas von Aquin greift Augustinus auf und ordnet die Frage in der Summa theologica systematisch ein. Krieg steht bei ihm unter den Lastern gegen die Liebe. Er ist also niemals etwas Gutes an sich. Dennoch kann er unter strengen Voraussetzungen erlaubt sein. Thomas nennt drei klassische Bedingungen: rechtmäßige Autorität, gerechter Grund und rechte Absicht. Frieden ist bei ihm mehr als bloße Waffenruhe; er ist geordnete Gemeinschaft im Dienst des Gemeinwohls und letztlich auf das Heil hin geöffnet.

Die spätere Tradition hat diese Kriterien erweitert. Heute unterscheidet man häufig zwischen ius ad bellum – den Bedingungen, unter denen ein Krieg begonnen werden darf – und ius in bello – den Regeln, die selbst im Krieg gelten. Hinzu kommt zunehmend das ius post bellum, also die Frage nach gerechter Beendigung, Wiederaufbau, Versöhnung und Verantwortung nach dem Krieg.

Die klassischen Kriterien

Traditionell werden folgende Maßstäbe genannt:

Gerechter Grund: Militärische Gewalt darf nur als Antwort auf schweres Unrecht in Betracht kommen, etwa zur Selbstverteidigung, zum Schutz elementarer Menschenrechte oder zur Abwehr von Völkermord.

Rechtmäßige Autorität: Nicht private Gruppen, religiöse Bewegungen oder einzelne Machthaber dürfen nach Belieben Krieg führen. In der modernen Ordnung verweist dies insbesondere auf staatliche Verantwortung und die Vereinten Nationen.

Rechte Absicht: Ziel darf nicht Rache, Eroberung, Demütigung oder wirtschaftlicher Gewinn sein, sondern die Wiederherstellung eines gerechten Friedens.

Ultima Ratio: Alle realistischen friedlichen Mittel müssen ausgeschöpft sein.

Aussicht auf Erfolg: Krieg darf nicht bloß symbolisch oder verzweifelt geführt werden, wenn er absehbar nur weiteres Leid erzeugt.

Verhältnismäßigkeit: Der angerichtete Schaden darf nicht größer sein als das zu verhindernde Übel.

Für die Kriegführung selbst gelten zusätzlich: Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilbevölkerung, Schutz von Gefangenen, Verbot grausamer und unterschiedsloser Mittel sowie Beachtung des humanitären Völkerrechts. Die moderne Debatte betont, dass die Lehre vom gerechten Krieg keine pauschale Kriegslegitimation ist, sondern die Beweislast gerade denen auferlegt, die militärische Gewalt für zulässig halten.

Luther: Obrigkeit, Notwehr und Gewissen

Martin Luther steht nicht in der Tradition eines christlichen Pazifismus. In seiner Schrift „Ob Kriegsleute auch in seligem Stande sein können“ bejaht er grundsätzlich, dass Soldaten in einem legitimen obrigkeitlichen Dienst stehen können. Zugleich unterscheidet er scharf zwischen Lust am Krieg und Notwendigkeit. Krieg darf nicht aus Ehrgeiz, Rache oder religiöser Überheblichkeit geführt werden. Luther warnt davor, Gottes Sache mit der Sache der eigenen Partei zu verwechseln.

Damit bindet Luther die Frage an seine Zwei-Regimenten-Lehre: Das Evangelium stiftet keine Gewaltordnung; die weltliche Obrigkeit hat aber die Aufgabe, Recht und Frieden äußerlich zu schützen. Der einzelne Christ bleibt im Gewissen verantwortlich. Gehorsam gegenüber der Obrigkeit ist nicht grenzenlos. Wo Unrecht befohlen wird, gilt: Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.

Radikale Gegenstimmen: Franck und Fox

Neben der großen Tradition der begrenzten Kriegslegitimation gab es immer auch christliche Gegenstimmen. Sebastian Franck schrieb 1539 im „Kriegsbüchlein des Friedens“, ein gerechter Krieg sei seit Beginn der Endzeit so selten wie „Störche im Winter“. Der Satz trifft das Unbehagen vieler Christinnen und Christen: Die Kriterien mögen streng sein – doch wann sind sie wirklich erfüllt?

Ähnlich entschieden argumentierten später die Quäker. George Fox begründete 1661 gegenüber dem König die Bitte um Freistellung vom Kriegsdienst mit Jak 4: Kriege entspringen den Begierden der Menschen:
"Wir wissen, dass Kriege und Gefechte den Begierden der Menschen entspringen (Jak 4,3), und der Herr hat uns befreit von dieser Begierde und uns so außerhalb der Veranlassung von Krieg gestellt… Alle Kriege, Feldzüge und Gefechte mit äußeren Waffen verwerfen wir, zu welchem Zweck, unter welchem Vorwand auch immer sie stattfinden."

Darum verwarfen die Quäker „alle Kriege, Feldzüge und Gefechte mit äußeren Waffen“, gleich unter welchem Vorwand. Hier spricht eine konsequente Friedenskirche, die das Evangelium nicht als Begrenzung, sondern als Überwindung militärischer Gewalt versteht.

Kant: Vom gerechten Krieg zum ewigen Frieden

Immanuel Kant verschiebt die Perspektive grundlegend. In „Zum ewigen Frieden“ fragt er nicht mehr, wann Krieg gerecht sein könne, sondern welche Rechtsordnung Krieg dauerhaft überwindet. Seine berühmten Präliminarartikel zielen auf Verträge ohne geheime Kriegsabsichten, auf Abrüstung stehender Heere, auf ein Verbot gewaltsamer Einmischung und auf eine föderale Friedensordnung freier Staaten.

Kants Denken wirkt bis heute nach: Frieden ist nicht bloß moralische Gesinnung, sondern braucht Recht, Institutionen und internationale Verbindlichkeit. Damit bereitet er eine Entwicklung vor, die im modernen Völkerrecht Gestalt gewinnt.

Haager Friedenskonferenzen und Vereinte Nationen

Die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 markieren wichtige Schritte auf dem Weg zur völkerrechtlichen Einhegung des Krieges. Die zweite Haager Friedenskonferenz von 1907 brachte Konventionen über die friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten, über die Eröffnung von Feindseligkeiten, über Landkriegsrecht und Neutralitätsrechte hervor. Die Haager Landkriegsordnung wurde zu einem Grunddokument des humanitären Völkerrechts.

Nach den Katastrophen zweier Weltkriege setzt die Charta der Vereinten Nationen noch grundsätzlicher an. Artikel 2 Absatz 4 enthält das Gewaltverbot: Staaten sollen in ihren internationalen Beziehungen weder Gewalt androhen noch anwenden. Artikel 51 erkennt lediglich das individuelle oder kollektive Recht auf Selbstverteidigung an, wenn ein bewaffneter Angriff erfolgt, bis der Sicherheitsrat Maßnahmen zur Wahrung des Friedens ergreift.

Damit wird die alte Frage nach dem „gerechten Krieg“ in eine neue Rechtsordnung überführt: Nicht mehr souveräne Fürsten entscheiden über gerechte Kriege, sondern eine internationale Ordnung soll Gewalt ächten, Selbstverteidigung begrenzen und kollektive Sicherheit ermöglichen.

Pius XII.: Krieg als untaugliches Mittel

Papst Pius XII. hielt während und nach dem Zweiten Weltkrieg an der Notwendigkeit einer internationalen Friedensordnung fest. In seiner Weihnachtsbotschaft 1944 sprach er davon, dass Angriffskriege als legitime Lösung internationaler Konflikte endgültig gebannt werden müssten. Er begrüßte die Vorstellung einer wirksamen internationalen Instanz zur Erhaltung des Friedens und erklärte die Idee des Krieges als geeignetes und verhältnismäßiges Mittel zur Lösung internationaler Konflikte angesichts moderner Kriegsmittel für überholt.

Das ist bemerkenswert: Selbst innerhalb einer Tradition, die Verteidigungskrieg unter Umständen für möglich hielt, verschiebt sich im 20. Jahrhundert der Akzent. Die modernen Mittel der Kriegführung lassen die klassischen Kriterien immer fragwürdiger erscheinen.

Helmut Gollwitzer: Atomwaffen und die Grenze der Lehre

Der evangelische Theologe Helmut Gollwitzer gehört zu den wichtigen Stimmen der deutschen Nachkriegstheologie. Er wandte 1957 die Kriterien des gerechten Krieges auf atomare, biologische und chemische Massenvernichtungsmittel an. Sein Ergebnis war eindeutig: Solche Waffen können die Unterscheidung zwischen Kämpfenden und Nichtkämpfenden nicht achten. Sie bedrohen gerade die Bevölkerung, deren Schutz jeder ethisch verantwortbaren Kriegführung vorausgesetzt ist.

Damit dreht Gollwitzer die Tradition gegen ihre eigene missbräuchliche Verwendung: Wer die Kriterien ernst nimmt, kann Massenvernichtungswaffen nicht rechtfertigen. Die Frage ist dann nicht mehr, ob man mit solchen Waffen einen gerechten Krieg führen kann, sondern ob schon ihre Bereitstellung und Drohung eine moralische Entstellung des Friedens ist.

Ökumenischer Rat der Kirchen: Leitbild des gerechten Friedens

In der ökumenischen Bewegung hat sich deshalb zunehmend das Leitbild des gerechten Friedens durchgesetzt. Der Ökumenische Rat der Kirchen versteht gerechten Frieden als kollektiven, dynamischen Prozess, der darauf zielt, dass Menschen frei von Angst und Not leben, Feindschaft und Unterdrückung überwinden und gerechte Beziehungen schaffen können.

Der ÖRK betont Friedensarbeit in Gemeinschaft, Wirtschaft, Schöpfungsverantwortung und internationaler Ordnung. Kirchen sollen Gewalt vorbeugen, gewaltfreie Bewegungen stärken, Menschen unterstützen, die aus Gewissensgründen den Waffendienst verweigern, und Friedenserziehung fördern. Zugleich fordert der ÖRK die Stärkung internationaler Menschenrechte, des humanitären Völkerrechts, multilateraler Konfliktlösung und die Beseitigung von Massenvernichtungswaffen.

Damit wird der Blick weiter: Frieden ist nicht nur die Frage, ob ein einzelner Krieg erlaubt sein könnte. Frieden ist eine Lebensform, eine politische Aufgabe und ein geistlicher Auftrag.

Theologische Bewertung

Die Lehre vom gerechten Krieg ist historisch nicht einfach eine Kriegsideologie. In ihrer besten Form ist sie eine Begrenzungslehre: Sie will Gewalt an Recht, Verhältnismäßigkeit, legitime Autorität, Schutz Unschuldiger und Friedensziel binden. Gerade darin liegt ihre bleibende kritische Funktion. Sie kann Regierungen, Militärbündnisse und öffentliche Meinung daran hindern, Krieg moralisch zu romantisieren.

Aber der Begriff bleibt gefährlich. Er kann suggerieren, es gebe Kriege, die als Ganze „gerecht“ seien. Christlich präziser wäre es, von ethisch begrenzter Nothilfe, rechtlich gebundener Verteidigung oder äußerster Schutzverantwortung zu sprechen. Denn auch ein notwendiger Verteidigungskrieg bleibt tragisch. Er macht nicht unschuldig. Er bleibt Teil einer gefallenen Welt, in der Menschen manchmal nur zwischen Schuld und noch größerer Schuld wählen.

Darum ist die entscheidende christliche Frage nicht: „Wann dürfen wir Krieg führen?“, sondern: „Was dient dem Frieden, dem Schutz der Schwachen, der Begrenzung des Bösen und der Versöhnung?“ Die Kriterien des gerechten Krieges können helfen, falsche Kriegsbegründungen zu entlarven. Das Evangelium aber treibt weiter: hin zu Feindesliebe, Gewaltminderung, Recht, Versöhnung und dem gerechten Frieden.

Fazit

Der sogenannte „gerechte Krieg“ ist kein Freibrief, sondern eine Zumutung an das Gewissen. Er entstand aus dem Versuch, militärische Gewalt moralisch und rechtlich einzuhegen. Von Aristoteles und Cicero über Augustinus, Thomas und Luther bis zu Kant, den Haager Konferenzen, der UN-Charta, Pius XII., Gollwitzer und dem ÖRK zeigt sich eine deutliche Bewegung: weg von der Rechtfertigung des Krieges, hin zur Ächtung des Angriffskrieges, zur Stärkung internationaler Rechtsordnung und zum Leitbild des gerechten Friedens.

Für Christinnen und Christen bleibt Jesus der Maßstab. Nicht der Sieg ist seliggepriesen, sondern der Friedensstifter. Krieg kann allenfalls äußerste Notwehr sein. Christlicher Auftrag ist er nie.

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